In einer Klage gegen die Softwareunternehmen Microsoft und OpenAI macht die US-Zeitung New York Times bisher noch unbezifferte Schadensersatzansprüche geltend.
Die New York Times behauptet, ihre Inhalte seien ohne Erlaubnis oder Lizenz zur Entwicklung und zum Training von Software für künstliche Intelligenz (KI) genutzt worden. Millionen von Artikeln, welche die Times veröffentlichte, seien für automatisierte Chatbots wie ChatGPT oder Copilot verwendet worden. In der Klage wird behauptet, dass die KI-Software Inhalte für ihre Chatbots generiere, die bezahlpflichtige Inhalte der Times wörtlich rezitiere und deren Ausdrucksstil imitiere. Mittels der Klage sollen das geistige Eigentum der Times sowie ihrer Autoren verteidigt sowie finanzielle Schäden ausgeglichen werden. Dazu legte die Times Dokumente vor, aus denen die Korrelation ihrer Einbußen und die Gefährdung ihrer Abonnementenzahlen mit der Nutzung ihrer Inhalte durch Chatbots in Verbindung gebracht werden.
In der Klage begehrt die Times zudem Unterlassung und Beseitigung ihrer Datensätze aus Datenbanken für die Einspeisung in KI-Software.
Die Times fürchtet schwerwiegende gesellschaftliche Konsequenzen, sollten Medienunternehmen ihren Journalismus nicht schützen können. Es sei dann grundsätzlich mit dem Rückgang unabhängigen Journalismus‘ zu rechnen.
Nach Klagen vereinzelter Autoren und Schriftsteller ist die Klage der Times gegen OpenAI und Microsoft, die beim Bundesbezirksgericht in Manhattan eingereicht wurde, die erste eines großen Medienunternehmens, die wegen Urheberrechtsverletzungen gegen andere Unternehmen im Zusammenhang mit KI-Sprachmodellen vorgeht.
Die rechtlichen Schritte spiegeln die Bedenken der Journalismusbranche hinsichtlich der Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Unternehmen und die Zielsetzung wider, eine faire Entschädigung für die Nutzung ihres geistigen Eigentums sicherzustellen. Zuvor geführte Gespräche der Times mit Microsoft und OpenAI hatten diesbezüglich zu keinem Ergebnis geführt.
Der Ausgang dieser Klage könnte wegweisend dafür sein, wie US-amerikanische KI-Unternehmen urheberrechtlich geschütztes Material zukünftig nutzen und wie eine Entschädigung für Rechteinhaber aussehen könnte. Das wiederum kann sich auf die momentan ins Schwanken geratene Beziehung zwischen der Journalismusbranche und KI-Unternehmen auswirken.
In Europa dreht sich die Diskussion um die Verwendung urheberrechtlich geschützter Daten als Trainingsdaten für KI-Systeme um die EU-richtlinienbasierte Text- und Data-Mining-Schranke, die in Deutschland in § 44 b UrhG umgesetzt wurde. § 44b UrhG ist gemäß § 87i UrhG auch auf Presseveröffentlichungen anwendbar. Presseunternehmen haben jedoch – wie alle Urheber – gemäß § 44b Abs. 3 UrhG das Recht, einen Vorbehalt gegen die Verwendung ihrer Werke für das Text- und Data-Mining zu erklären. Auch ist im Rahmen des § 44b UrhG ist bisher keine Vergütungsregelung vorgesehen.
Einige deutsche Medienunternehmen sind bereits vorangeschritten und haben Vergütungsvereinbarungen mit Unternehmen, die KI anbieten, getroffen.
Bild: mit KI generiert über Dall-E