Gesundheitsbezogene Werbung

Die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte unterliegt nicht nur den besonderen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), sondern erfordert vielfach eine umfassende Auseinandersetzung mit der medizinischen Wirkweise von Produkten und der Belegbarkeit von Wirkaussagen auch vor einem mit medizinischen Laien besetzten Gericht.

Zu unserer Expertise gehört aber nicht nur die Beratung von mittelständischen wie internationalen Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern. Die besonderen Fragestellungen der gesundheitsbezogenen Werbung spielen auch für Unternehmen mit einem Angebot aus dem Bereich der Kosmetik oder der Nahrungsergänzungsmittel eine wichtige Rolle.

Gerade die Abgrenzung vom Medizinprodukt oder Arzneimittel ist nicht nur bei der Produktentwicklung, sondern auch bei dessen Präsentation, Gestaltung und Bewerbung relevant. Auch das Lebensmittelrecht erfordert mit seiner Vielzahl an Kennzeichnungspflichten und Werberestriktionen eine besondere Branchenkenntnis, um für unsere Mandanten eine effektive und dennoch rechtssichere Vermarktung sicherzustellen.

In all diesen Bereichen stehen wir unseren Mandanten nicht nur bei der Entwicklung ihres Angebots und der Konzeption ihrer Werbung juristisch zur Seite, sondern vertreten sie in Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Verbänden vor Gericht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden kann.