17. September 2024 | Urheberrecht

Update Fototapete – BGH weist Klagen der Rechteinhaber zurück

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In den Rechtssachen I ZR 139/23, I ZR 140/23 und I ZR 141/23 hat der BGH mit Urteilen vom 11. September 2024 die Klage der Rechteinhaber zurückgewiesen.

 

In den drei Fällen waren bei Internet-Auftritten der Beklagten (auf einer privaten Facebook Seite, der Website einer Media-Agentur und einer Hotelwebsite) auf einzelnen Bildern jeweils Fototapeten im Hintergrund zu sehen. Das LG Düsseldorf hatte die Ansprüche der Klägerin, einem Unternehmen, das von dem Fotografen angefertigte Lichtbilder als Fototapeten vermarktet, in der Berufungsinstanz zurückgewiesen.

 

Dies bestätigt der BGH. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, aber nach der Pressemitteilung des BGH vom 11.09.2024 hat sich der BGH der Argumentation des LG Düsseldorf angeschlossen und geht davon aus, dass die von den Beklagten vorgenommene Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung aufgrund einer konkludenten Einwilligung des Urhebers gerechtfertigt war. Der BGH geht davon aus,

„dass die Vervielfältigung durch Anfertigung von Fotografien und Videoaufnahmen in mit Fototapeten dekorierten Räumen sowie das Einstellen dieser Fotografien und Videos im Internet – sowohl zu privaten als auch zu gewerblichen Zwecken – üblich ist und damit im für den Urheber vorhersehbaren Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fototapeten lag“.

Auch auf Ansprüche wegen Verletzung des Urheberbenennungsrechts gemäß § 13 Satz 2 UrhG habe der Urheber im Rahmen des Vertriebs der Fototapeten durch schlüssiges Verhalten verzichtet.

 

Das Ergebnis erscheint zutreffend, die dogmatische Begründung hinterlässt ein gewisses Störgefühl – insoweit sind die Urteilsgründe abzuwarten. Das LG Köln hatte in vergleichbaren Fällen abweichend entschieden und ausführlich gegen die konkludente Einwilligung argumentiert (z. B. Urteil vom 18.04.2024 – 14 O 60/23). Ob das Thema „Fototapete“ damit endgültig geklärt ist, ist fraglich. Vielmehr dürfte damit zu rechnen sein, dass Fototapeten in Zukunft mit ausdrücklichen Nutzungseinschränkungen verkauft werden.

 

Hörenswert ist zu dem Thema der Podcast „Gerechtigkeit & Loseblatt“ von NJW und Beck aktuell vom 12. September 2024, in dem unser Kollege Thorsten Feldmann die Entscheidung mit Hendrik Wieduwilt bespricht und einordnet.

 

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