Till Lindemann, Sänger der Band Rammstein, hat einen beim Landgericht Berlin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen unsere Mandantin Campact zurück genommen. Hintergrund des Verfahrens war eine Petition auf der von Campact betriebenen Plattform WeAct, die sich für eine Absage der Berliner Konzerte von Rammstein einsetzte („Keine Bühne für Rammstein“).
In der Petition hieß es, die Band Rammstein lasse sich weiter feiern, sei in ganz Europa auf Tour. „Doch solange die Vorwürfe nicht geklärt sind, sind Konzerte der Band kein sicherer Ort für Mädchen und Frauen.“ Berlin dürfe nicht zum Ort für „sexuellen Missbrauch“ werden, der reihenweise und systematisch stattgefunden haben soll: „Wir feiern keine Täter!“
In seinem Verfügungsantrag vertrat Till Lindemann die Auffassung, im Petitionstext werde er als überführter Straftäter dargestellt und daher vorverurteilt. Wir haben dagegen argumentiert, die von ihm unbestrittene Etablierung eines Rekrutierungssystems, das ihm bei den Konzerten junge Frauen zuführt, und weitere unbestrittene Vorkommnisse vor, während und nach der Konzerte rechtfertigten die zusammenfassende Beurteilung, es handele sich dabei um einen „sexuellen Missbrauch“. Dieser Argumentation ist die Pressekammer des Landgerichts Berlin in einem richterlichen Hinweis vom 27. Juli 2023 gefolgt. Danach hat Till Lindemann seinen Verfügungsantrag gegen Campact zurück gezogen.
Wir freuen uns mit unserer Mandantin Campact über diesen Erfolg. Das Mandat haben die JBB-Anwälte Thorsten Feldmann und Phillipp Hellwig bearbeitet.
Näheres zum Fall erfahren Sie hier:
- Lindemann-Anwälte nehmen Antrag gegen Campact zurück – Campact
- Rammstein: Till Lindemann zieht Unterlassungsverfügung zurück (t-online.de)
- Till Lindemann: Anti-Rammstein-Petition darf von »sexuellem Missbrauch« sprechen – DER SPIEGEL
- Lindemann zieht Verfügung gegen Campact-Petition zurück | tagesschau.de
Bildnachweis: Sergei Mutovkin from Irvine, California, United States, Rammstein in LA Till Lindemann’s Fire Jetpack (52388035720), CC BY 2.0