„Dubai-Schokolade“ soll aufgrund ihrer Rezeptur aus feinster Schokolade, Pistaziencreme und knusprigem Engelshaar ein „luxuriöses Mundgefühl“ vermitteln. Doch nicht nur das – auch die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ verweist auf das wohlhabende Emirat am Persischen Golf und ist damit ein weiteres Argument zur Rechtfertigung des Hypes um die Dubai-Schokolade und ihren Preis von bis 20 € pro Tafel.
Aber muss Dubai-Schokolade wirklich aus Dubai kommen? Diese Frage scheint nun dank der 33. Zivilkammer des LG Köln geklärt, die in mittlerweile drei Fällen verboten hat, Schokolade als „Dubai-Schokolade“ zu kennzeichnen, wenn diese nicht in Dubai hergestellt worden ist und auch sonst keinen geografischen Bezug zu Dubai aufweist (Az. 33 O 513/24, 33 O 525/24 und 33 O 544/24). Grundlage der Verbote ist § 127 Abs.1 Markengesetz. Hiernach soll eine geographische Herkunftsangabe nicht für Waren benutzt werden, die nicht aus dem Ort, Gebiet oder Land stammen, das durch die Angabe bezeichnet wird, wenn bei Benutzung solcher Angaben für Waren sonstiger Herkunft die Gefahr einer Irreführung über deren geographische Herkunft besteht.
Nicht dieser Auffassung waren naturgemäß die Anbieter der untersagten „Dubai-Schokoladen“ aus überwiegend türkischer Produktion. Ihnen zur Folge steht der Begriff „Dubai-Schokolade“ für die Sortenbezeichnung einer Schokolade mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung, nicht jedoch für eine Schokolade aus Dubai (vgl. Tagesspiegel, 13.01.2025, S.15). Zur Veranschaulichung dieser Sichtweise werden in der Presse vielfach Salate wie „Salade Nicoise“, „Ensalada Rusa“ oder „Griechischer Bauernsalat“ aufgeführt, die auf Rezepte und Zubereitungsformen, nicht jedoch auf eine Herstellung in Nizza, Russland oder Griechenland hinwiesen.
Im Ergebnis kommt es, wie auch bei der wettbewerbsrechtlichen Irreführung gemäß § 5 UWG, nur darauf an, ob zumindest ein „nicht unerheblicher Teil“ der angesprochenen Verkehrskreise davon ausgeht, dass die angebotene Schokolade in Dubai hergestellt wird. Wenn also ein Drittel der Verbraucher davon ausgeht, dass in Dubai sowieso jeder entweder vom Öl profitiert oder als Influencer arbeitet, mithin keine Produktionsstätten existieren, und ein weiteres Drittel mit dem Begriff „Dubai-Schokolade“ nichts anzufangen weiß, so würde es für ein Verbot dennoch ausreichen, wenn das letzte Drittel von einem in Dubai hergestellten Produkt ausgeht.
Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses gestaltet sich vorliegend schwierig und dürfte zudem auch rasanten Weiterentwicklungen unterworfen sein. Das zeigt sich schon daran, dass jeder zweite Kommentar zum Streit um die Dubai-Schokolade damit eingeleitet wird, der/die Autor:in habe erst vor wenigen Wochen erstmalig vom „Trend-Produkt Dubai-Schokolade“ gekostet. Dass die Verkehrsauffassung auch zu geografischen Herkunftsangaben einem Wandel unterliegt, hat der Bundesgerichtshof schon vor vielen Jahren zur – ebenfalls heiß umkämpften – „Rügenwalder Teewurst“ festgestellt. Diese sollte im Jahr 1955 zwar nicht mehr aus dem mittlerweile in Polen liegenden Ort Darlowo (vormals Rügenwalde) stammen, aber zumindest den von dort vertriebenen, mittlerweile in Westdeutschland angesiedelten Wurstherstellern zuzuordnen sein (13.12.1955 – I ZR 86/54). Im Jahr 1995 war der Bundesgerichtshof sich hingegen nicht mehr so sicher, ob diese Sichtweise noch Bestand hat; er verwies die Frage zwecks Beweisaufnahme an das Berufungsgericht zurück (19.01.1995 – I ZR 197/92).
Schaut man sich die Kölner Entscheidungen genauer an, fällt auf, dass das Landgericht seine Entscheidung in allen drei Fällen auch auf zusätzliche Gestaltungselemente am Produkt, die den Eindruck einer Herkunft aus Dubai verstärken sollten, gestützt hat; so arabische Schriftzeichen, Formulierungen wie „The Taste of Dubai“ oder die Aussage „Dubai Handmade Chocolate“. Eine Entscheidung dazu, wie die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ zu bewerten wäre, wenn sie ohne derlei zusätzlicher Attribute ähnlich wie die Bezeichnung als „Marzipanschokolade“ und damit näher am Gattungsbegriff verwendet wird, steht also noch aus. Sie könnte anders als die bisherigen Entscheidungen ausfallen, wenn Anbieter von nicht in Dubai hergestellter Dubai-Schokolade auf Beschreibungen, Bilder und Symbole, die einen zusätzlichen Dubai-Bezug herstellen, verzichten. Weiter dürfte sie davon abhängig sein, wie sich die Bekanntheit der Dubai-Schokolade weiterentwickelt.
Bild hergestellt mit DALL-E/ChatGPT 4.0