28. Juli 2023 | Fluggastrecht, JBB

JBB siegt vor dem EuGH

David Lind

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C -156/22 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Flugreisenden erneut stärkt.

Federführend für die erfolgreiche Vertretung der Mandantin dieser Rechtssache vor dem EuGH waren die Anwälte Martin Michel und Robert Weist.

Hintergrund des Falls

Der Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der für einen Flug nach Lissabon eingeplante Co-Pilot, ein zuvor gesunder Mann mittleren Alters, wurde vor dem geplanten Abflug leblos in seinem Hotelzimmer gefunden. Daraufhin meldete sich die gesamte Besatzung als fluguntauglich, woraufhin der Flug nach Lissabon annulliert wurde.
Für seine Mandantin reichte JBB Klage vor dem Amtsgericht Nürtingen ein, dass die Beklagte (TAP) zur Leistung der Ausgleichszahlungen verurteilte. Die Beklagte legte beim Landgericht Stuttgart Berufung ein, welches das Verfahren aussetzte und dem EuGH das Verfahren zur Vorabentscheidung vorlegte.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH entschied zugunsten der von JBB betreuten Mandantin und stellte fest, dass der Tod des Co-Piloten keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung darstellt. Die Richter des EuGH, unter maßgeblicher Berücksichtigung der Argumentation der Anwälte Martin Michel und Robert Weist, argumentierten, dass ein außergewöhnlicher Umstand ein Ereignis sein müsse, das sich außerhalb des üblichen Rahmens der betreffenden Tätigkeit der Fluggesellschaft abspielt und von ihr tatsächlich nicht zu kontrollieren ist. Der Tod eines Co-Piloten sei jedoch ein Umstand, der trotz seiner Tragik zum normalen Risiko des Betriebs einer Fluggesellschaft gehöre und daher nicht als außergewöhnlich angesehen werden könne.

Fazit

Die betreuenden Rechtsanwälte Martin Michel und Robert Weist haben mit ihrer Argumentation den EuGH überzeugt und hierdurch maßgeblich zu diesem erfolgreichen Ausgang beigetragen. Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz auf dem Gebiet der Fluggastrechte und trägt zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften bei.

Die Volltextveröffentlichung des Urteils finden sie hier.