Künstliche Intelligenz
– trotz und gerade wegen der rasanten Entwicklung der KI-Technologien stellen sich zunehmend auch rechtliche Fragen aus den verschiedensten Themenbereichen.
„Künstliche Intelligenz“ ist zunächst ein abstrakter Oberbegriff für verschiedenste Technologien, zu denen auch Expertensysteme und maschinelles Lernen gehören. Insbesondere Letzteres ist spätestens mit der zunehmenden Verbreitung von ChatGPT, Midjourney, Stable Diffusion und CoPilot in den Mittelpunkt der Diskussion gelangt, der Begriff „Künstliche Intelligenz“ wird dafür oft synonym verwendet.
Rechtsfragen stellen sich sowohl für Entwickler:innen wie auch auf Seiten der Anwender:innen, außerdem für alle, die KI zur Nutzung bereitstellen bzw. anbieten (wollen) sowie Entscheider:innen, die zu evaluieren haben, ob der Einsatz von KI im Unternehmen zugelassen werden soll.
Für unsere KI-Mandate und Mandant:innen mit Fragen zu KI arbeiten die Spezialist:innen der jeweiligen Rechtsgebiete aus unserer Kanzlei zusammen, und bieten Ihnen damit eine umfassende Beratung. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir uns gerne den Herausforderungen, die dieses junge Themenfeld mit sich bringt.
¹Nach langer Diskussion mit ChatGPT entstanden